Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Definition und Hintergrund (InvStG 2018)
Die Vorabpauschale wurde durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) 2018 eingeführt, um die Besteuerung von thesaurierenden ETFs zu regeln. Bei thesaurierenden Fonds werden Erträge nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass Anleger eine jährliche Mindeststeuer zahlen — als Vorauszahlung auf künftige Gewinne. Beim späteren Verkauf wird sie vollständig angerechnet: keine Doppelbesteuerung.
Thesaurierende vs. ausschüttende Fonds
Bei ausschüttenden Fonds erfolgt die Besteuerung der Erträge direkt zum Ausschüttungszeitpunkt. Thesaurierende Fonds stunden die Steuer hingegen bis zum Verkauf — was einen Zinsvorteil bedeutet, aber ohne die Vorabpauschale zu einer ungleichen Besteuerung geführt hätte. Die Vorabpauschale schafft Ausgleich, indem sie jährlich einen Mindestbetrag als fiktiven Ertrag ansetzt.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Schritt 1 — Basisertrag: Fondswert (01.01.2026) × 3,20 % × 0,7. Schritt 2 — Vorabpauschale: Minimum aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung. Kein Wertzuwachs = keine Vorabpauschale. Schritt 3 — Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs 30 % steuerfrei → 70 % steuerpflichtig. Bei Misch-ETFs: 15 % steuerfrei. Bei Immobilien-ETFs: 60 % steuerfrei. Schritt 4 — Steuer: Steuerpflichtiger Betrag × 26,375 % (25 % KapESt + 5,5 % Soli). Quelle: BMF, InvStG §18.
| Schritt | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Basisertrag | 10.000 € × 3,20 % × 0,7 | 224,00 € |
| Vergleich mit Wertsteigerung | Min(224 €; tatsächliche Wertsteigerung) | 224,00 € (bei Gewinn > 224 €) |
| Teilfreistellung Aktien-ETF (30 %) | 224 € × 70 % | 156,80 € |
| Abgeltungsteuer 25 % | 156,80 € × 25 % | 39,20 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | 39,20 € × 5,5 % | 2,16 € |
| Gesamtsteuer | 39,20 € + 2,16 € | 41,36 € |
Interaktiver Vorabpauschale-Rechner 2026
🧮 Vorabpauschale Rechner 2026
Wichtige Daten für 2026
| Fondstyp | Teilfreistellung | Steuerpflichtiger Anteil |
|---|---|---|
| Aktien-ETF (mind. 51 % Aktien) | 30 % | 70 % |
| Misch-ETF (mind. 25 % Aktien) | 15 % | 85 % |
| Immobilien-ETF (mind. 51 % Immobilien) | 60 % | 40 % |
| Renten-ETF / Geldmarktfonds | 0 % | 100 % |
Basiszins 2026: 3,20 % (BMF, 13.01.2026). Abbuchung: Anfang Januar 2027 (erster Werktag). Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Singles) / 2.000 € (Ehepaare). Abgeltungsteuer: 25 % + 5,5 % Soli = 26,375 % gesamt. Teilfreistellung Aktien-ETF: 30 %. Deckel: Vorabpauschale ≤ tatsächliche Wertsteigerung. Quelle: BMF, InvStG §18.
Vor- und Nachteile der Vorabpauschale
Vorteile für Anleger
Die Vorabpauschale schafft steuerliche Gleichbehandlung zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs. Für Anleger bedeutet sie Planbarkeit: Die Steuerlast ist im Voraus berechenbar und bei deutschen Brokern vollautomatisch — kein manueller Aufwand. Dazu profitieren Aktien-ETF-Anleger von der 30%-Teilfreistellung, die die effektive Steuerlast deutlich senkt. Und: Die gezahlte Steuer wird beim späteren Verkauf angerechnet — es ist eine Vorauszahlung, kein Verlust.
Nachteile
Der einzige echte Nachteil ist der Liquiditätsabfluss im Januar: Das Geld verlässt das Verrechnungskonto, auch wenn der ETF noch nicht verkauft wurde. Wer kein Cash-Polster bereithält, riskiert einen Kontoüberzug. Wichtig: Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der ETF im Jahr tatsächlich an Wert gewonnen hat — bei negativer Rendite entsteht keine Steuerlast.
Häufige Fehler bei der Berechnung
1. Teilfreistellung vergessen: Der größte Rechenfehler — ohne Teilfreistellung wird die Steuerlast um 43 % überschätzt (bei Aktien-ETF). 2. Basisertrag mit Steuer verwechseln: 10.000 € × 3,20 % × 0,7 = 224 € ist der Basisertrag, nicht die Steuer. Die tatsächliche Steuer beträgt nach Teilfreistellung ca. 41 €. 3. Kein Freistellungsauftrag: Ohne FSA wird auf den ersten Euro Kapitalertrag Steuer einbehalten. Nachträglich nur über die Steuererklärung zurückholbar. 4. Steuerjahr und Abbuchungsjahr verwechseln: Basiszins 3,20 % gilt für Steuerjahr 2026 → Abbuchung Januar 2027. Was im Januar 2026 abgebucht wurde, betraf Steuerjahr 2025. 5. Glaube, bei Kursverlusten trotzdem zahlen zu müssen: Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt — bei Verlust: 0 €.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Eine jährliche Mindeststeuer auf thesaurierende ETFs, eingeführt 2018 durch das InvStG. Sie ist eine Vorauszahlung — beim späteren Verkauf wird sie angerechnet, keine Doppelbesteuerung.
Wie wird die Vorabpauschale 2026 berechnet?
Fondswert × 3,20 % × 0,7 = Basisertrag → Minimum mit tatsächlicher Wertsteigerung → Teilfreistellung anwenden → × 26,375 % Steuer. Bei 10.000 € Aktien-ETF: ca. 41 € (wenn FSA ausgeschöpft).
Welcher Basiszins gilt für 2026?
3,20 % — festgelegt vom BMF am 13. Januar 2026. Die Steuer wird Anfang Januar 2027 abgebucht.
Was ist die Teilfreistellung?
Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Vorabpauschale steuerfrei — nur 70 % werden versteuert. Bei Renten-ETFs gibt es keine Teilfreistellung (0 %).
Fällt Vorabpauschale auch bei Kursverlusten an?
Nein. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt. Verliert der ETF an Wert, fällt keine Vorabpauschale an.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
1.000 € für Singles, 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Solange der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft ist, wird keine Steuer auf die Vorabpauschale abgebucht.
Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen?
Bei deutschen Brokern (Trade Republic, Scalable Capital, ING, comdirect usw.) wird sie vollautomatisch berechnet und abgebucht — kein manueller Aufwand. Bei ausländischen Brokern (z.B. Interactive Brokers) musst du sie selbst in der Steuererklärung angeben.
🔗 Weitere Guides
⚠️ Hinweis: Stand: Juni 2026. Quellen: BMF, InvStG §18, finanztip.de, stiftung-warentest.de. Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen BaFin-registrierten Finanzberater vor jeder Anlageentscheidung.