Was ist ein Freistellungsauftrag?
Einfache Definition
Ein Freistellungsauftrag (kurz FSA) ist eine Weisung an deine Bank oder deinen Broker, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags ohne Abzug der Abgeltungsteuer auszuzahlen. Er bildet die praktische Umsetzung des gesetzlichen Sparerpauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG — ohne diesen Auftrag zieht die Bank die Steuer automatisch ein, selbst wenn du die Freigrenze nicht überschreitest.
Wie funktioniert die Steuerfreistellung an der Quelle?
Sobald ein FSA bei deiner Bank eingereicht wurde, prüft sie bei jeder Kapitalertragsauszahlung (Zinsgutschrift, Dividende, realisierter Kursgewinn), ob noch Freistellungsvolumen übrig ist. Solange ja: keine Steuerabführung, voller Betrag wird gutgeschrieben. Erst wenn das Kontingent erschöpft ist, fällt auf jeden weiteren Euro Abgeltungsteuer plus Soli an.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag?
Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen
Wer bei mehreren Banken oder Brokern Kapitalerträge erzielt, kann den Sparerpauschbetrag auf mehrere Institute aufteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag jedoch nicht überschreiten.
| Institut | Freistellungsbetrag | Erwartete Erträge | Begründung |
|---|---|---|---|
| Trade Republic (Tagesgeld/ETF) | 500 € | ca. 400-500 € | Hauptbroker — höchste Erträge |
| Hausbank (Tagesgeld) | 300 € | ca. 250 € | Sicherheitspuffer |
| Zweiter Broker (Dividenden-ETF) | 200 € | ca. 150 € | Dividendenerträge |
| Gesamt | 1.000 € | — | Maximale Ausschöpfung |
Für wen gilt der Freistellungsauftrag?
Der FSA gilt für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland — unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch Ausländer, die in Deutschland wohnen und hier Kapitalerträge erzielen, können ihn beantragen. Nicht berechtigt sind beschränkt Steuerpflichtige, also Personen ohne deutschen Wohnsitz, die lediglich inländische Einkünfte erzielen.
Wie beantrage ich einen Freistellungsauftrag?
Online bei der Bank oder dem Broker
Bei nahezu allen deutschen Banken und Brokern lässt sich der FSA direkt im Online-Banking oder in der App einrichten. Du benötigst lediglich deine Steueridentifikationsnummer (11-stellig, auf jedem Einkommensteuerbescheid) und den gewünschten Betrag. Die Aktivierung erfolgt meist sofort.
Benötigte Angaben
Pflichtangaben für jeden Freistellungsauftrag: vollständiger Name und Anschrift, Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer), Geburtsdatum, Höhe des Freistellungsbetrags, Datum. Bei Gemeinschaftskonten oder gemeinsamer Veranlagung: Angaben beider Personen.
Welche Erträge sind abgedeckt?
| Ertragsart | Abgedeckt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen) | ✅ Ja | Automatisch durch die Bank freigestellt |
| Dividenden (Aktien, Fonds) | ✅ Ja | Inländische Dividenden — bei ausländischen Quellensteuern ggf. Anrechnung |
| Kursgewinne (Aktien, ETFs) | ✅ Ja | Bei Verkauf realisierter Gewinn |
| ETF-Ausschüttungen | ✅ Ja | Ausschüttende ETFs — bei thesaurierenden ETFs Vorabpauschale |
| Vorabpauschale (thesaurierende ETFs) | ✅ Ja | Wird vom Broker automatisch mit dem FSA verrechnet |
| Erträge aus Kryptowährungen | ❌ Nein | Nicht als Kapitalertrag eingestuft — separates Steuerregime |
Steuerliche Folgen
Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag
Auf Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, fällt die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer an (effektiv 26,375 %). Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer.
Günstigerprüfung — wann lohnt sich die Steuererklärung?
Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz von weniger als 25 % hat (z. B. Geringverdiener, Rentner), kann im Rahmen der Günstigerprüfung (Anlage KAP, Steuererklärung) die Abgeltungsteuer durch den niedrigeren persönlichen Steuersatz ersetzen lassen. Das Finanzamt berechnet dann automatisch den günstigeren Betrag und erstattet die Differenz.
Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalanlagen (z. B. Kursverluste bei ETFs) können mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden. Überschüssige Verluste werden vom Broker in einen Verlusttopf übertragen und auf das Folgejahr vorgetragen. Beim Wechsel des Brokers: Verlusttopf-Bescheinigung anfordern und beim neuen Broker einreichen.
Häufige Fehler beim Freistellungsauftrag
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Freistellungsauftrag genau?
Ein Freistellungsauftrag ist eine Weisung an deine Bank oder deinen Broker, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 € Singles / 2.000 € Ehepaare) ohne Abzug der Abgeltungsteuer auszuzahlen. Er setzt den gesetzlichen Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG praktisch um.
Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?
Unbegrenzt — er muss nicht jährlich erneuert werden. Er bleibt solange aktiv, bis du ihn selbst änderst oder widerrufst. Nicht genutztes Freistellungsvolumen eines Jahres verfällt, der Auftrag selbst jedoch nicht.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
Die Bank zieht automatisch 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli auf alle Kapitalerträge ab — auch wenn du unter 1.000 € Erträgen liegst. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückfordern.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja. Du kannst den Sparerpauschbetrag beliebig auf mehrere Institute aufteilen — z. B. 500 € bei Trade Republic, 300 € bei der Hausbank, 200 € bei einem weiteren Broker. Die Summe darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten.
Welche Erträge deckt der Freistellungsauftrag ab?
Zinsen, Dividenden, Kursgewinne bei Verkauf, ETF-Ausschüttungen und die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs. Nicht abgedeckt: Kryptowährungsgewinne (separates Steuerregime nach § 23 EStG).
Was ist die Günstigerprüfung und wann lohnt sie sich?
Die Günstigerprüfung (Anlage KAP in der Steuererklärung) lohnt sich, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt — z. B. für Rentner oder Geringverdiener. Das Finanzamt besteuert dann Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Satz und erstattet die Differenz.
Brauchen Kinder einen eigenen Freistellungsauftrag?
Ja. Minderjährige haben ebenfalls einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Eltern können als gesetzliche Vertreter einen FSA für das Kinderdepot beantragen — damit bleiben Zins- und Dividendenerträge bis 1.000 € steuerfrei.
Video – Freistellungsauftrag — so sparst du Steuern auf Kapitalerträge
Deutsches Steuerrecht 2026: Abgeltungsteuer 25 % + Solidaritätszuschlag 5,5 % auf Kapitalerträge. Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Einzelperson) / 2.000 € (Ehepaar) — seit 2023. Freistellungsauftrag gilt unbegrenzt. Günstigerprüfung möglich bei persönlichem Steuersatz unter 25 %. Quellen: BMF, § 20 Abs. 9 EStG, § 44a EStG, BaFin.
⚠️ Hinweis: Stand: Juni 2026. Quellen: BMF, BaFin, Bundesbank. Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Bitte konsultiere einen BaFin-registrierten Finanzberater oder Steuerberater vor jeder Anlageentscheidung.