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Was ist ein Freistellungsauftrag? Guide 2026

8 Min Lesezeit
Aktualisiert 25. Juni 2026
Was ist ein Freistellungsauftrag? Ein Freistellungsauftrag erlaubt es, Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Jahr (Singles) bzw. 2.000 € (Ehepaare) steuerfrei zu erhalten — ohne Abgeltungsteuer, ohne Solidaritätszuschlag. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank automatisch 25 % Steuer ab, auch wenn du die Grenze gar nicht überschreitest.
1.000 €
Sparerpauschbetrag Singles
Jährlich steuerfrei — seit 2023 erhöht
▲ positiv
2.000 €
Sparerpauschbetrag Ehepaare
Gemeinsam veranlagte Partner
▲ positiv
25 %
Abgeltungsteuer ohne FSA
Plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf
Unbegrenzt
Gültigkeit des FSA
Kein jährliches Erneuern nötig
▲ positiv

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Einfache Definition

Ein Freistellungsauftrag (kurz FSA) ist eine Weisung an deine Bank oder deinen Broker, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags ohne Abzug der Abgeltungsteuer auszuzahlen. Er bildet die praktische Umsetzung des gesetzlichen Sparerpauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG — ohne diesen Auftrag zieht die Bank die Steuer automatisch ein, selbst wenn du die Freigrenze nicht überschreitest.

Wie funktioniert die Steuerfreistellung an der Quelle?

Sobald ein FSA bei deiner Bank eingereicht wurde, prüft sie bei jeder Kapitalertragsauszahlung (Zinsgutschrift, Dividende, realisierter Kursgewinn), ob noch Freistellungsvolumen übrig ist. Solange ja: keine Steuerabführung, voller Betrag wird gutgeschrieben. Erst wenn das Kontingent erschöpft ist, fällt auf jeden weiteren Euro Abgeltungsteuer plus Soli an.

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag?

ℹ️ Sparerpauschbetrag 2026 — aktuelle Werte
Alleinstehende: 1.000 € pro Jahr. Gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner: 2.000 € pro Jahr. Kinder: eigener Sparerpauschbetrag von 1.000 € — ein Freistellungsauftrag kann auch für Minderjährige bei deren Depot eingerichtet werden. Historisch: Der Betrag lag von 2009 bis 2022 bei 801 € (Einzel) / 1.602 € (Paar) und wurde zum 1. Januar 2023 auf 1.000 € / 2.000 € erhöht. Quelle: BMF, § 20 Abs. 9 EStG.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen

Wer bei mehreren Banken oder Brokern Kapitalerträge erzielt, kann den Sparerpauschbetrag auf mehrere Institute aufteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag jedoch nicht überschreiten.

Beispiel: Optimale Aufteilung bei mehreren Brokern (Single, 1.000 €)
InstitutFreistellungsbetragErwartete ErträgeBegründung
Trade Republic (Tagesgeld/ETF)500 €ca. 400-500 €Hauptbroker — höchste Erträge
Hausbank (Tagesgeld)300 €ca. 250 €Sicherheitspuffer
Zweiter Broker (Dividenden-ETF)200 €ca. 150 €Dividendenerträge
Gesamt1.000 €Maximale Ausschöpfung

Für wen gilt der Freistellungsauftrag?

Der FSA gilt für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland — unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch Ausländer, die in Deutschland wohnen und hier Kapitalerträge erzielen, können ihn beantragen. Nicht berechtigt sind beschränkt Steuerpflichtige, also Personen ohne deutschen Wohnsitz, die lediglich inländische Einkünfte erzielen.

Wie beantrage ich einen Freistellungsauftrag?

Online bei der Bank oder dem Broker

Bei nahezu allen deutschen Banken und Brokern lässt sich der FSA direkt im Online-Banking oder in der App einrichten. Du benötigst lediglich deine Steueridentifikationsnummer (11-stellig, auf jedem Einkommensteuerbescheid) und den gewünschten Betrag. Die Aktivierung erfolgt meist sofort.

Benötigte Angaben

Pflichtangaben für jeden Freistellungsauftrag: vollständiger Name und Anschrift, Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer), Geburtsdatum, Höhe des Freistellungsbetrags, Datum. Bei Gemeinschaftskonten oder gemeinsamer Veranlagung: Angaben beider Personen.

ℹ️ Gültigkeitsdauer — kein jährliches Erneuern nötig
Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag gilt unbegrenzt, bis er vom Kontoinhaber ausdrücklich widerrufen oder geändert wird. Es gibt keine automatische Verfallsdauer nach einem Jahr. Was jährlich passiert: nicht genutztes Freistellungsvolumen aus dem Vorjahr verfällt — der FSA selbst bleibt aber bestehen. Prüfe einmal pro Jahr, ob deine Aufteilung noch zu deinen tatsächlichen Erträgen passt. Quelle: BMF, § 44a EStG.

Welche Erträge sind abgedeckt?

Welche Erträge fallen unter den Freistellungsauftrag?
ErtragsartAbgedeckt?Hinweis
Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)✅ JaAutomatisch durch die Bank freigestellt
Dividenden (Aktien, Fonds)✅ JaInländische Dividenden — bei ausländischen Quellensteuern ggf. Anrechnung
Kursgewinne (Aktien, ETFs)✅ JaBei Verkauf realisierter Gewinn
ETF-Ausschüttungen✅ JaAusschüttende ETFs — bei thesaurierenden ETFs Vorabpauschale
Vorabpauschale (thesaurierende ETFs)✅ JaWird vom Broker automatisch mit dem FSA verrechnet
Erträge aus Kryptowährungen❌ NeinNicht als Kapitalertrag eingestuft — separates Steuerregime

Steuerliche Folgen

Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag

Auf Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, fällt die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer an (effektiv 26,375 %). Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer.

Günstigerprüfung — wann lohnt sich die Steuererklärung?

Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz von weniger als 25 % hat (z. B. Geringverdiener, Rentner), kann im Rahmen der Günstigerprüfung (Anlage KAP, Steuererklärung) die Abgeltungsteuer durch den niedrigeren persönlichen Steuersatz ersetzen lassen. Das Finanzamt berechnet dann automatisch den günstigeren Betrag und erstattet die Differenz.

Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalanlagen (z. B. Kursverluste bei ETFs) können mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden. Überschüssige Verluste werden vom Broker in einen Verlusttopf übertragen und auf das Folgejahr vorgetragen. Beim Wechsel des Brokers: Verlusttopf-Bescheinigung anfordern und beim neuen Broker einreichen.

Häufige Fehler beim Freistellungsauftrag

⚠️ Die 5 häufigsten Fehler beim Freistellungsauftrag
1. Keinen FSA einrichten: Ohne FSA zieht die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer ab — auch bei Erträgen deutlich unter 1.000 €. Geld kann nur über die Steuererklärung zurückgeholt werden. 2. Gesamtbetrag von 1.000 € (2.000 € Ehepaare) überschreiten: Wer bei mehreren Banken FSA-Beträge erteilt, die zusammen den Sparerpauschbetrag übersteigen, muss die Differenz nachversteuern. Das Finanzamt gleicht das beim Datenabruf ab. 3. Freistellungsauftrag nach Brokerwechsel vergessen: Bei einem neuen Depot muss ein neuer FSA beantragt werden. Der alte bei der bisherigen Bank bleibt zwar aktiv, bringt aber nichts, wenn dort keine Erträge mehr anfallen. 4. Aufteilung nicht an tatsächliche Erträge anpassen: Wer 800 € FSA bei einer Bank hinterlegt, dort aber nur 200 € Erträge erzielt, verschenkt 600 € nutzbaren Freibetrag. Einmal pro Jahr prüfen und ggf. umverteilen. 5. Falscher Glaube, der FSA müsse jährlich erneuert werden: Er gilt unbegrenzt — nur nicht genutztes Volumen verfällt, nicht der Auftrag selbst.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Freistellungsauftrag genau?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Weisung an deine Bank oder deinen Broker, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 € Singles / 2.000 € Ehepaare) ohne Abzug der Abgeltungsteuer auszuzahlen. Er setzt den gesetzlichen Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG praktisch um.

Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?

Unbegrenzt — er muss nicht jährlich erneuert werden. Er bleibt solange aktiv, bis du ihn selbst änderst oder widerrufst. Nicht genutztes Freistellungsvolumen eines Jahres verfällt, der Auftrag selbst jedoch nicht.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?

Die Bank zieht automatisch 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli auf alle Kapitalerträge ab — auch wenn du unter 1.000 € Erträgen liegst. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückfordern.

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?

Ja. Du kannst den Sparerpauschbetrag beliebig auf mehrere Institute aufteilen — z. B. 500 € bei Trade Republic, 300 € bei der Hausbank, 200 € bei einem weiteren Broker. Die Summe darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten.

Welche Erträge deckt der Freistellungsauftrag ab?

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne bei Verkauf, ETF-Ausschüttungen und die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs. Nicht abgedeckt: Kryptowährungsgewinne (separates Steuerregime nach § 23 EStG).

Was ist die Günstigerprüfung und wann lohnt sie sich?

Die Günstigerprüfung (Anlage KAP in der Steuererklärung) lohnt sich, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt — z. B. für Rentner oder Geringverdiener. Das Finanzamt besteuert dann Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Satz und erstattet die Differenz.

Brauchen Kinder einen eigenen Freistellungsauftrag?

Ja. Minderjährige haben ebenfalls einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Eltern können als gesetzliche Vertreter einen FSA für das Kinderdepot beantragen — damit bleiben Zins- und Dividendenerträge bis 1.000 € steuerfrei.

 


 

Video – Freistellungsauftrag — so sparst du Steuern auf Kapitalerträge

📋 Fazit
Was ist ein Freistellungsauftrag? Eine Weisung an deine Bank, Kapitalerträge bis 1.000 € (Singles) oder 2.000 € (Ehepaare) steuerfrei auszuzahlen. Ohne FSA zieht die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer ab. Der FSA gilt unbegrenzt — kein jährliches Erneuern nötig. Wichtig: FSA nach Brokerwechsel neu einrichten, bei mehreren Brokern strategisch aufteilen, Gesamtlimit nicht überschreiten. Kinder haben ebenfalls einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €.

Deutsches Steuerrecht 2026: Abgeltungsteuer 25 % + Solidaritätszuschlag 5,5 % auf Kapitalerträge. Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Einzelperson) / 2.000 € (Ehepaar) — seit 2023. Freistellungsauftrag gilt unbegrenzt. Günstigerprüfung möglich bei persönlichem Steuersatz unter 25 %. Quellen: BMF, § 20 Abs. 9 EStG, § 44a EStG, BaFin.

⚠️ Hinweis: Stand: Juni 2026. Quellen: BMF, BaFin, Bundesbank. Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Bitte konsultiere einen BaFin-registrierten Finanzberater oder Steuerberater vor jeder Anlageentscheidung.

Klaus Bergmann
Über den Autor
Klaus Bergmann
Ehemaliger Vermögensberater mit 20 Jahren Erfahrung bei einer deutschen Privatbank. Heute teile ich unabhängige Finanzratgeber zu ETFs, Steuern und Vermögensaufbau — ohne Bankenjargon, nur ehrliche Einschätzungen.