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Vorabpauschale 2026 — Basiszins 3,20%, korrekte Formel und Beispiele

5 Min Lesezeit
Aktualisiert 23. Juni 2026
Vorabpauschale 2026: Basiszins 3,20 pourcent (BMF 13.01.2026) — nicht 1,6 pourcent! Korrekte Formel: Fondswert x 3,20 pourcent x 0,70 = Basisertrag. Beispiel 10.000 EUR: 224 EUR Vorabpauschale (nicht 60 EUR!). Wichtig: Auch ausschüttende ETFs können betroffen sein.
3,20 pourcent
Basiszins 2026
BMF 13.01.2026. nicht 1,6 pourcent!
▲ positiv
224 EUR
Basisertrag 10k EUR
10k x 3,20 pourcent x 0,7 (korrekt)
▲ positiv
41,36 EUR
Steuer 10k plus 7 pourcent
Aktien-ETF. TF 30 pourcent
▲ positiv
Januar 2027
Abbuchung
Anfang des Folgejahres. nicht Jahresende

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine Mindestbesteuerung auf ETF-Erträge. Sie stellt sicher. dass Anleger jährlich einen Mindestbetrag an Steuern zahlen — unabhängig davon. ob sie Anteile verkauft haben. Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte VP angerechnet.

Basiszins 2026 — kritische Korrektur

⚠️ Basiszins 2026 ist 3,20 pourcent. NICHT 1,6 pourcent!

Der Artikel nennt 1,6 pourcent als Basiszins für 2026. Das ist falsch. BMF-Veröffentlichung vom 13.01.2026: Basiszins = 3,20 pourcent. Auswirkung auf 10.000 EUR Depot: Basisertrag 224 EUR (statt 112 EUR bei 1,6 pourcent). Steuerlast Aktien-ETF: 41,36 EUR statt 20,68 EUR. Der Unterschied von 20,68 EUR pro 10k EUR Depot zeigt. wie gravierend ein falscher Basiszins in der Steuerplanung ist. Quelle: BMF-Schreiben 13.01.2026.

Korrekte Formel und Beispielrechnung

⚠️ Formel im Artikel ist falsch!

Der Artikel schreibt: Vorabpauschale = (Basiszins x Fondswert) minus Sparerpauschbetrag. Das ist doppelt falsch. Erstens fehlt der Faktor 0,7. Zweitens wird der Sparerpauschbetrag NICHT direkt abgezogen — er reduziert die gesamte Steuerlast auf Kapitalerträge. nicht nur die VP. Die korrekte Formel:
ℹ️ Korrekte Formel Schritt für Schritt

Schritt 1: Basisertrag = Fondswert Jahresanfang mal 3,20 pourcent mal 0,70. Schritt 2: Vorabpauschale = min(Basisertrag minus Ausschüttungen. Wertzuwachs). Minimum 0. Schritt 3: Zu versteuernde VP = VP mal (1 minus Teilfreistellung). Schritt 4: Steuer = Zu versteuernde VP mal ~26.375 pourcent. Der Sparerpauschbetrag (1.000 / 2.000 EUR) reduziert die gesamte jährliche Kapitalertragsteuerlast. nicht nur diese Rechnung.
Beispielrechnungen Vorabpauschale 2026 (verifiziert)
SzenarioBasisertragVorabpauschaleSteuer (TF 30 pourcent)
10k EUR plus 7 pourcent. Aktien-ETF224,00 EUR224,00 EUR41,36 EUR
10k EUR plus 7 pourcent. Mischfonds (TF 15 pourcent)224,00 EUR224,00 EUR50,03 EUR
10k EUR gefallen224,00 EUR Basisertrag0 EUR! (kein Wertzuwachs)0 EUR
10k EUR. Ausschüttung 300 EUR224,00 EUR Basisertrag0 EUR (Aussch. deckt VP)0 EUR (bereits abgeführt)

Wann wird abgebucht?

⚠️ Korrektur: Anfang Januar des Folgejahres. nicht Jahresende!

Der Artikel sagt. die VP werde „im Jahr 2027 für 2026 versteuert“. Das ist unpräzise und irreführend. Korrekt: Die VP für das Steuerjahr 2026 wird Anfang Januar 2027 von der Depotbank vom Verrechnungskonto abgebucht. Wichtig: Liquiditätspuffer im Januar halten! Wenn das Verrechnungskonto kein Guthaben hat. kann die Bank ETF-Anteile zwangsweise verkaufen. Quelle: revolut.com (für eigene Kunden).

Welche ETFs sind betroffen?

⚠️ Korrektur: Auch ausschüttende ETFs können betroffen sein!

Der Artikel schreibt. die VP gelte nicht für ausschüttende ETFs. Das ist eine Vereinfachung. die falsch sein kann. Richtig: Für ausschüttende ETFs gilt: Wenn die Ausschüttungen höher oder gleich dem Basisertrag sind. dann VP = 0. Wenn die Ausschüttungen NIEDRIGER sind als der Basisertrag (häufig bei niedrig ausschüttenden ETFs!). bleibt eine Restvorabpauschale. Nur bei vollständiger Deckung entfällt die VP.
Vorabpauschale nach ETF-Typ
ETF-TypTeilfreistellungVP-Berechnung
Thesaurierender Aktien-ETF30 pourcentVP = min(Basisertrag. Wertzuwachs)
Ausschüttender Aktien-ETF (Aussch. groß)30 pourcentVP = 0 (Ausschüttung deckt Basisertrag)
Ausschüttender Aktien-ETF (Aussch. klein)30 pourcentVP = Basisertrag minus Ausschüttung (Restbetrag!)
Mischfonds15 pourcentWie oben. aber nur 15 pourcent TF
Anleihen-ETF0 pourcentWie oben. keine Teilfreistellung

Häufige Fehler

⚠️ Diese Fehler vermeiden

1. Falscher Basiszins: 3,20 pourcent (2026). nicht 1,6 pourcent. Planungsfehler von 50 pourcent! 2. Falsche Formel: Sparerpauschbetrag ist kein direkter Abzug in der VP-Formel. er reduziert die Gesamtsteuerlast. 3. Abbuchungstermin: Anfang Januar 2027. nicht Jahresende. 4. Glauben. ausschüttende ETFs seien immer VP-frei: Nur wenn Ausschüttung den Basisertrag deckt. 5. Freistellungsauftrag vergessen: Sparerpauschbetrag 1.000 / 2.000 EUR deckt kleine Depots oft ab.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale 2026?

3,20 pourcent (BMF-Schreiben 13.01.2026). Nicht 1,6 pourcent. Basisertrag für 10.000 EUR: 224 EUR.

Wie lautet die korrekte Formel der Vorabpauschale?

Basisertrag = Fondswert x 3,20 pourcent x 0,70. Vorabpauschale = min(Basisertrag minus Ausschüttungen. Wertzuwachs). Steuer = VP x (1 minus Teilfreistellung) x ~26,375 pourcent.

Wann wird die Vorabpauschale 2026 abgebucht?

Anfang Januar 2027. Die Depotbank bucht automatisch vom Verrechnungskonto ab. Liquiditätspuffer halten!

Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs?

Ja. wenn die Ausschüttungen den Basisertrag nicht vollständig decken. Bei hohen Ausschüttungen: VP = 0. Bei niedrigen Ausschüttungen: Restvorabpauschale möglich.

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📋 Fazit
Vorabpauschale 2026: Basiszins 3,20 pourcent (nicht 1,6 pourcent!). Korrekte Formel: Fondswert x 3,20 pourcent x 0,7 = Basisertrag. Beispiel 10k EUR: 224 EUR Basisertrag. 41,36 EUR Steuer (Aktien-ETF TF 30 pourcent). Abbuchung Anfang Januar 2027 (nicht Jahresende!). Ausschüttende ETFs: nur VP-frei wenn Ausschüttungen den Basisertrag decken.

⚠️ Keine Steuerberatung. Stand: Juni 2026. Quelle Basiszins: BMF-Schreiben 13.01.2026.

Klaus Bergmann
Über den Autor
Klaus Bergmann
Ehemaliger Vermögensberater mit 20 Jahren Erfahrung bei einer deutschen Privatbank. Heute teile ich unabhängige Finanzratgeber zu ETFs, Steuern und Vermögensaufbau — ohne Bankenjargon, nur ehrliche Einschätzungen.