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Vorabpauschale ETF berechnen 2026: Formel & Rechner

3 Min Lesezeit
Aktualisiert 24. Juni 2026
Vorabpauschale ETF berechnen 2026: Der Basiszins beträgt 3,20 % (BMF, 13.01.2026). Bei 10.000 € in einem Aktien-ETF ergibt sich ein Basisertrag von 224 € — nach Teilfreistellung und Abgeltungsteuer zahlst du ca. 41 € Steuer (nur wenn der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist). Die Steuer wird automatisch Anfang Januar 2027 abgebucht.
3,20 %
Basiszins 2026
BMF-Bekanntmachung vom 13.01.2026
▲ positiv
224 EUR
Basisertrag pro 10.000 €
Vor Teilfreistellung und Steuer
30 %
Teilfreistellung Aktien-ETF
Nur 70 % des Basisertrags steuerpflichtig
▲ positiv
~41 EUR
Steuer pro 10.000 €
Nach Teilfreistellung + 26,375 % KapESt

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Definition und Hintergrund (InvStG 2018)

Die Vorabpauschale wurde durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) 2018 eingeführt, um die Besteuerung von thesaurierenden ETFs zu regeln. Bei thesaurierenden Fonds werden Erträge nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass Anleger eine jährliche Mindeststeuer zahlen — als Vorauszahlung auf künftige Gewinne. Beim späteren Verkauf wird sie vollständig angerechnet: keine Doppelbesteuerung.

Thesaurierende vs. ausschüttende Fonds

Bei ausschüttenden Fonds erfolgt die Besteuerung der Erträge direkt zum Ausschüttungszeitpunkt. Thesaurierende Fonds stunden die Steuer hingegen bis zum Verkauf — was einen Zinsvorteil bedeutet, aber ohne die Vorabpauschale zu einer ungleichen Besteuerung geführt hätte. Die Vorabpauschale schafft Ausgleich, indem sie jährlich einen Mindestbetrag als fiktiven Ertrag ansetzt.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

ℹ️ Berechnungsformel Vorabpauschale 2026 — 4 Schritte

Schritt 1 — Basisertrag: Fondswert (01.01.2026) × 3,20 % × 0,7. Schritt 2 — Vorabpauschale: Minimum aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung. Kein Wertzuwachs = keine Vorabpauschale. Schritt 3 — Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs 30 % steuerfrei → 70 % steuerpflichtig. Bei Misch-ETFs: 15 % steuerfrei. Bei Immobilien-ETFs: 60 % steuerfrei. Schritt 4 — Steuer: Steuerpflichtiger Betrag × 26,375 % (25 % KapESt + 5,5 % Soli). Quelle: BMF, InvStG §18.
Vollständiges Berechnungsbeispiel: 10.000 € Aktien-ETF (2026)
SchrittBerechnungErgebnis
Basisertrag10.000 € × 3,20 % × 0,7224,00 €
Vergleich mit WertsteigerungMin(224 €; tatsächliche Wertsteigerung)224,00 € (bei Gewinn > 224 €)
Teilfreistellung Aktien-ETF (30 %)224 € × 70 %156,80 €
Abgeltungsteuer 25 %156,80 € × 25 %39,20 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %39,20 € × 5,5 %2,16 €
Gesamtsteuer39,20 € + 2,16 €41,36 €

Interaktiver Vorabpauschale-Rechner 2026

🧮 Vorabpauschale Rechner 2026




Wichtige Daten für 2026

Teilfreistellungssätze nach Fondstyp
FondstypTeilfreistellungSteuerpflichtiger Anteil
Aktien-ETF (mind. 51 % Aktien)30 %70 %
Misch-ETF (mind. 25 % Aktien)15 %85 %
Immobilien-ETF (mind. 51 % Immobilien)60 %40 %
Renten-ETF / Geldmarktfonds0 %100 %
ℹ️ Alle relevanten Kennzahlen 2026

Basiszins 2026: 3,20 % (BMF, 13.01.2026). Abbuchung: Anfang Januar 2027 (erster Werktag). Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Singles) / 2.000 € (Ehepaare). Abgeltungsteuer: 25 % + 5,5 % Soli = 26,375 % gesamt. Teilfreistellung Aktien-ETF: 30 %. Deckel: Vorabpauschale ≤ tatsächliche Wertsteigerung. Quelle: BMF, InvStG §18.

Vor- und Nachteile der Vorabpauschale

Vorteile für Anleger

Die Vorabpauschale schafft steuerliche Gleichbehandlung zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs. Für Anleger bedeutet sie Planbarkeit: Die Steuerlast ist im Voraus berechenbar und bei deutschen Brokern vollautomatisch — kein manueller Aufwand. Dazu profitieren Aktien-ETF-Anleger von der 30%-Teilfreistellung, die die effektive Steuerlast deutlich senkt. Und: Die gezahlte Steuer wird beim späteren Verkauf angerechnet — es ist eine Vorauszahlung, kein Verlust.

Nachteile

Der einzige echte Nachteil ist der Liquiditätsabfluss im Januar: Das Geld verlässt das Verrechnungskonto, auch wenn der ETF noch nicht verkauft wurde. Wer kein Cash-Polster bereithält, riskiert einen Kontoüberzug. Wichtig: Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der ETF im Jahr tatsächlich an Wert gewonnen hat — bei negativer Rendite entsteht keine Steuerlast.

Häufige Fehler bei der Berechnung

⚠️ Diese Fehler vermeiden

1. Teilfreistellung vergessen: Der größte Rechenfehler — ohne Teilfreistellung wird die Steuerlast um 43 % überschätzt (bei Aktien-ETF). 2. Basisertrag mit Steuer verwechseln: 10.000 € × 3,20 % × 0,7 = 224 € ist der Basisertrag, nicht die Steuer. Die tatsächliche Steuer beträgt nach Teilfreistellung ca. 41 €. 3. Kein Freistellungsauftrag: Ohne FSA wird auf den ersten Euro Kapitalertrag Steuer einbehalten. Nachträglich nur über die Steuererklärung zurückholbar. 4. Steuerjahr und Abbuchungsjahr verwechseln: Basiszins 3,20 % gilt für Steuerjahr 2026 → Abbuchung Januar 2027. Was im Januar 2026 abgebucht wurde, betraf Steuerjahr 2025. 5. Glaube, bei Kursverlusten trotzdem zahlen zu müssen: Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt — bei Verlust: 0 €.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Eine jährliche Mindeststeuer auf thesaurierende ETFs, eingeführt 2018 durch das InvStG. Sie ist eine Vorauszahlung — beim späteren Verkauf wird sie angerechnet, keine Doppelbesteuerung.

Wie wird die Vorabpauschale 2026 berechnet?

Fondswert × 3,20 % × 0,7 = Basisertrag → Minimum mit tatsächlicher Wertsteigerung → Teilfreistellung anwenden → × 26,375 % Steuer. Bei 10.000 € Aktien-ETF: ca. 41 € (wenn FSA ausgeschöpft).

Welcher Basiszins gilt für 2026?

3,20 % — festgelegt vom BMF am 13. Januar 2026. Die Steuer wird Anfang Januar 2027 abgebucht.

Was ist die Teilfreistellung?

Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Vorabpauschale steuerfrei — nur 70 % werden versteuert. Bei Renten-ETFs gibt es keine Teilfreistellung (0 %).

Fällt Vorabpauschale auch bei Kursverlusten an?

Nein. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt. Verliert der ETF an Wert, fällt keine Vorabpauschale an.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

1.000 € für Singles, 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Solange der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft ist, wird keine Steuer auf die Vorabpauschale abgebucht.

Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen?

Bei deutschen Brokern (Trade Republic, Scalable Capital, ING, comdirect usw.) wird sie vollautomatisch berechnet und abgebucht — kein manueller Aufwand. Bei ausländischen Brokern (z.B. Interactive Brokers) musst du sie selbst in der Steuererklärung angeben.

 


 

📋 Fazit
Vorabpauschale ETF berechnen 2026: Basiszins 3,20 % (BMF, 13.01.2026). Formel: Fondswert × 3,20 % × 0,7 = Basisertrag. Bei Aktien-ETF: 30 % Teilfreistellung → Steuer ca. 41 € pro 10.000 € (wenn FSA ausgeschöpft). Abbuchung: Anfang Januar 2027. Kein Wertzuwachs = keine Vorabpauschale. Freistellungsauftrag nutzen: bis 1.000 € (Singles) / 2.000 € (Ehepaare) steuerfrei. Bei deutschen Brokern vollautomatisch — kein manueller Aufwand.

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⚠️ Hinweis: Stand: Juni 2026. Quellen: BMF, InvStG §18, finanztip.de, stiftung-warentest.de. Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen BaFin-registrierten Finanzberater vor jeder Anlageentscheidung.

Klaus Bergmann
Über den Autor
Klaus Bergmann
Ehemaliger Vermögensberater mit 20 Jahren Erfahrung bei einer deutschen Privatbank. Heute teile ich unabhängige Finanzratgeber zu ETFs, Steuern und Vermögensaufbau — ohne Bankenjargon, nur ehrliche Einschätzungen.