Was ist der Sparerpauschbetrag? (1.000 EUR / 2.000 EUR)
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag (keine Freigrenze!) für Kapitalerträge nach § 20 EStG. Die ersten 1.000 EUR Gewinne aus Zinsen, Dividenden, ETF-Ausschüttungen oder Aktienverkäufen sind pro Jahr steuerfrei — vorausgesetzt du stellst einen Freistellungsauftrag.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Betrag Singles | 1.000 EUR/✅ Jahr |
| Betrag Ehepaare | 2.000 EUR/✅ Jahr (zusammen veranlagt) |
| Rechtsgrundlage | § 20 EStG |
| Gültig seit 2023 | Vorher 801 EUR (Singles) / 1.602 EUR (Ehepaare) |
| Gilt für | Alle Kapitalerträge zusammen — nicht pro Depot |
| Aktivierung | Freistellungsauftrag beim Broker pflicht |
Der Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge einer Person zusammen — nicht pro Depot oder pro Bank. Bei mehreren Brokern: Freistellungsauftrag aufteilen (z.B. 600 EUR bei Trade Republic, 400 EUR bei DKB). Summe darf 1.000 EUR nicht überschreiten.
Freistellungsauftrag — das musst du einrichten
Ohne Freistellungsauftrag führt dein Broker automatisch Abgeltungsteuer (25% + Soli = 26,375%) auf alle Erträge ab — selbst wenn du unter 1.000 EUR bleibst. Zu viel gezahlte Steuern bekommst du nur über die Steuererklärung zurück.
Einen Hauptbroker mit vollem Betrag (1.000 EUR) ist einfacher. Wer aufteilt: Überblick behalten damit kein Betrag verschenkt wird. Jährlich prüfen ob die Aufteilung noch passt. Aufträge bleiben bis zur Änderung bestehen.
Ausschüttend oder thesaurierend? So nutzt du den Pauschbetrag optimal
| Kriterium | Ausschüttender ETF | Thesaurierender ETF |
|---|---|---|
| Steuerlicher Ertrag | Ausschüttung direkt | Vorabpauschale (Basiszins 3.20% x 0.7) |
| Einfachheit | Einfach – direkte Zahlung | Komplexer |
| Pauschbetrag ausschöpfen | Gut planbar | Abhängig von Basiszins |
| Zinseszins | Reinvestition nötig | Automatisch reinvestiert |
| Für Pauschbetrag | Bis ~71.450 EUR Depot empfohlen | Ab großem Depot (Vorabpauschale übersteigt 1.000 EUR) |
Vorabpauschale 2026 — Basiszins 3,20% — wichtige Korrektur
Der Basiszins für die Vorabpauschale 2026 wurde vom BMF am 13. Januar 2026 auf 3,20% festgesetzt (Deutsche Bundesbank, 2. Januar 2026) — nicht 2,0% wie in früheren Versionen dieses Artikels. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung. Quelle: BMF-Schreiben 13.01.2026.
Formel: Vorabpauschale = Fondswert × Basiszins × 0,7 (Teilfreistellung Aktien-ETF)
| Depotwert | Vorabpauschale | Steuer (26.375%) | Pauschbetrag ausgeschöpft? |
|---|---|---|---|
| 10.000 EUR | 224 EUR | 59 EUR | ❌ Nein – noch 776 EUR frei |
| 25.000 EUR | 560 EUR | 148 EUR | ❌ Nein – noch 440 EUR frei |
| 44.643 EUR | 1.000 EUR | 264 EUR | Genau ausgeschöpft |
| 50.000 EUR | 1.120 EUR | 295 EUR | ✅ Ja – 120 EUR überschritten |
| 100.000 EUR | 2.240 EUR | 591 EUR | Weit überschritten |
Vorabpauschale nur fällig wenn ETF im Jahr 2026 tatsächlich gestiegen ist. Fällig am 4. Januar 2027.
Mit Basiszins 3.20% schöpft ein thesaurierender ETF ab ca. 44.643 EUR Depotwert den vollen Sparerpauschbetrag aus — ohne eine einzige Ausschüttung. Wer ein größeres Depot hat: Die Vorabpauschale übersteigt 1.000 EUR und Steuern fallen an. In diesem Fall thesaurierender ETF ab 44.643 EUR optimal, alles darüber wird ohnehin besteuert.
Teilfreistellung (30%) — du brauchst weniger als du denkst
Aktien-ETFs (mit mindestens 51% Aktien) haben eine Teilfreistellung von 30%. Nur 70% der Ausschüttung sind steuerpflichtig. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR bezieht sich auf den steuerpflichtigen Teil.
Um den vollen Pauschbetrag (1.000 EUR) auszureizen, brauchst du nicht 1.000 EUR Ausschüttung, sondern: 1.000 EUR / 0,7 = 1.429 EUR Ausschüttung (weil 30% automatisch steuerfrei sind). Das ist ein echter Vorteil — du brauchst weniger Kapital als ohne Teilfreistellung.
Beispielrechnung: Wie viel ETF-Depot brauchst du für 1.000 EUR steuerfrei?
| Strategie | Benötigte Ausschüttung/Pauschale | Depotwert bei 2% Dividende |
|---|---|---|
| Ausschüttender ETF (2% Rendite) | 1.429 EUR (nach Teilfreistellung 1.000 EUR) | ~71.450 EUR |
| Thesaurierender ETF (Basiszins 3.20%) | Vorabpauschale bei 44.643 EUR = 1.000 EUR | ~44.643 EUR |
Thesaurierender ETF bis 44.643 EUR Depotwert: Vorabpauschale schöpft den Pauschbetrag exakt aus. Alles darüber: Vorabpauschale übersteigt 1.000 EUR sowieso. Wer ausschüttend will für einfachere Planung: 71.450 EUR in ausschüttendem MSCI World (2% Rendite). Freistellungsauftrag sofort einrichten.
Häufige Fehler beim Sparerpauschbetrag
1. Kein Freistellungsauftrag: Bank zieht 26.375% automatisch ab — auch unter 1.000 EUR. Rückholung nur über Steuererklärung möglich.
2. Falsche Aufteilung bei mehreren Depots: 500 EUR bei Broker A, 500 EUR bei Broker B. Wenn Broker A nur 300 EUR Erträge hat, verfallen 200 EUR. Lösung: Einen Hauptbroker.
3. Basiszins falsch angenommen: 2026 = 3.20% (nicht 2%). Bei 50.000 EUR thesaurierendem ETF: 1.120 EUR Vorabpauschale — der Pauschbetrag wird überschritten.
4. Vorabpauschale ignoriert: Im Januar 2027 bucht der Broker automatisch ab. Cash-Puffer auf Verrechnungskonto halten.
5. Ehepaar-Freibetrag nicht voll genutzt: 2.000 EUR gemeinsam möglich. Jeder Partner braucht eigenen Freistellungsauftrag bei getrennten Depots.
FAQ — Häufige Fragen zum Sparerpauschbetrag bei ETFs
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 EUR für Alleinstehende, 2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehepaare. Unverändert seit 2023 (vorher 801 EUR). Rechtsgrundlage: § 20 EStG.
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?
Basiszins 2026: 3,20% (BMF, 13. Januar 2026). Formel: Fondswert × 3,20% × 0,7 (Teilfreistellung). Bei 10.000 EUR: 224 EUR Vorabpauschale, Steuer ~59 EUR. Bei 44.643 EUR: genau 1.000 EUR — Pauschbetrag exakt ausgeschöpft. Fällig am 4. Januar 2027.
Welcher ETF eignet sich am besten, um den Pauschbetrag auszureizen?
Ausschüttend: iShares Core MSCI World (A0RPWH, 2% Dividendenrendite) — bei ~71.450 EUR Depot voll ausgeschöpft. Thesaurierend: ab 44.643 EUR Depot schöpft die Vorabpauschale (Basiszins 3,20%) den Pauschbetrag exakt aus. Beide profitieren von der Teilfreistellung 30%.
Was passiert wenn ich mehr als 1.000 EUR Ausschüttung bekomme?
Der überschießende Betrag wird mit Abgeltungsteuer (26,375% gesamt) belastet. Broker führt Steuer automatisch ab wenn Freistellungsauftrag ausgeschöpft. Verlustverrechnung kann helfen.
Zählt die Vorabpauschale auch zum Freistellungsauftrag?
Ja — Vorabpauschale wird wie eine Ausschüttung behandelt und von deinem Freistellungsauftrag abgezogen. Bei 44.643 EUR thesaurierendem ETF: Vorabpauschale = genau 1.000 EUR → Pauschbetrag vollständig genutzt.
Wie nutze ich den Pauschbetrag als Ehepaar optimal?
Gemeinschaftsdepot: einen Freistellungsauftrag über 2.000 EUR. Getrennte Depots: je 1.000 EUR. Beide müssen zusammen veranlagt sein. Wichtig: nicht vergessen den zweiten Auftrag einzurichten — verschenkt man schnell 1.000 EUR jährlich.
🔗 Steuer- und ETF-Guides
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 — Kapitalerträge
- BMF-Schreiben 13.01.2026 — Basiszins 2026: 3,20% (Deutsche Bundesbank, 2. Januar 2026)
- Bundeszentralamt für Steuern — Merkblatt zur Vorabpauschale
- BaFin — Hinweise zu Freistellungsaufträgen und Abgeltungsteuer
⚠️ Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen (mehrere Depots, Auslands-ETFs, Kirchensteuer) Steuerberater konsultieren. Stand: Juni 2026.