Was ist die Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge — Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Der Broker oder die Bank führt sie automatisch ans Finanzamt ab. Du musst in der Steuererklärung nichts selbst berechnen — es sei denn, du willst die Günstigerprüfung beantragen oder Verluste verrechnen.
| Steuerart | Satz | Konkretes Beispiel (1.000 EUR Gewinn) |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25% | 250 EUR |
| Solidaritätszuschlag | 5.5% auf Abgeltungsteuer | 13.75 EUR |
| Gesamtbelastung | 26.375% | 263.75 EUR |
| Kirchensteuer (Mitglieder) | +8-9% je Bundesland | +ca. 22 EUR |
| Nach Teilfreistellung (Aktien-ETF 30%) | effektiv 18.46% | 184.60 EUR |
Abgeltungsteuer auf ETFs — was genau wird besteuert?
| Ereignis | Steuerpflichtig | Wann fällig |
|---|---|---|
| Ausschüttung (ausschüttender ETF) | ✅ Ja | Bei Ausschüttung automatisch |
| Kursgewinn beim Verkauf | ✅ Ja | Bei Verkauf automatisch |
| Vorabpauschale (thesaurierender ETF) | ✅ Ja | Jährlich im ✅ Januar des Folge✅ ✅ Jahres |
Aktien-ETFs profitieren von der Teilfreistellung: 30% der Erträge sind steuerfrei. Du zahlst effektiv nur auf 70% der Gewinne Abgeltungsteuer. Rechnung: 26.375% × 70% = 18.46% reale Steuerlast. Das macht Aktien-ETFs steuerlich effizienter als Tagesgeld oder Festgeld (dort volle 26.375%).
Vorabpauschale 2026 — konkret erklärt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Basiszins zum 2. Januar 2026 auf 3.20% festgesetzt — ein Anstieg von 0.67 Prozentpunkten gegenüber 2025 (2.53%). Quelle: BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026, Deutsche Bundesbank. Die Vorabpauschale für 2026 wird erst am 4. Januar 2027 fällig.
Formel: Vorabpauschale = Fondswert Jahresanfang × Basiszins × 0,7 (Teilfreistellung Aktien-ETF)
| Depotgrösse | Basiszins 3.20% | Vorabpauschale | Steuer (26.375%) |
|---|---|---|---|
| 10.000 EUR | 3.20% | 224 EUR | 59 EUR |
| 25.000 EUR | 3.20% | 560 EUR | 148 EUR |
| 50.000 EUR | 3.20% | 1.120 EUR | 295 EUR |
| 100.000 EUR | 3.20% | 2.240 EUR | 591 EUR |
Vorabpauschale = Fondswert × 3.20% × 0.7. Vorabpauschale nur fällig wenn ETF im Jahr 2026 tatsächlich im Wert gestiegen ist. Fällig am 4. Januar 2027. Freistellungsauftrag wird angerechnet.
1. Kein Gewinn = keine Vorabpauschale: Wenn der ETF 2026 nicht gestiegen ist, entfällt die Vorabpauschale. 2. Keine Doppelbesteuerung: Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet. 3. Cash bereithalten: Im Januar 2027 wird der Betrag automatisch vom Verrechnungskonto abgezogen — etwas Liquidität einplanen. 4. Freistellungsauftrag deckt kleine Depots: Bei 10.000 EUR Depot sind es nur 59 EUR Steuern — vom Freibetrag gedeckt.
Steueroptimierung: So sparst du legal
Verluste aus Wertpapiergeschäften werden automatisch vom Broker im Verlustverrechnungstopf vorgetragen. 500 EUR ETF-Verlust + 500 EUR ETF-Gewinn = 0 EUR zu versteuern. Nicht verrechnete Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen — du musst nichts manuell tun.
Häufige Fehler bei der Abgeltungsteuer
1. Freistellungsauftrag vergessen: Häufigster Fehler — sofort 26.375% auf alle Erträge. Direkt nach Kontoeröffnung einrichten. Kostet 2 Minuten.
2. Freistellungsauftrag doppelt vergeben: Freibetrag 1.000 EUR gilt pro Person – nicht pro Depot. Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 EUR nicht übersteigen. Kontrolle: Jahressteuerbescheinigung prüfen.
3. Vorabpauschale Januar unterschätzen: Im Januar 2027 wird die Vorabpauschale für 2026 automatisch abgezogen. Bei 100.000 EUR Depot: ca. 591 EUR. Etwas Cash auf dem Verrechnungskonto halten.
4. Basiszins falsch im Kopf: 2025 = 2.53%, 2026 = 3.20% (BMF Januar 2026). Viele ältere Artikel haben noch 2.53% — der korrekte Wert für 2026 ist 3.20%.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer auf ETFs 2026?
26,375% Gesamtbelastung (25% + Soli). Bei Aktien-ETFs greift die Teilfreistellung von 30% — effektive Steuerlast nur 18,46%. Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8-9%.
Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale 2026?
3,20% — festgesetzt vom BMF am 13. Januar 2026 (Deutsche Bundesbank, 2. Januar 2026). Der 2025er Basiszins war 2,53%. Die Vorabpauschale für 2026 wird erst am 4. Januar 2027 fällig und abgezogen.
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026 für einen 10.000 EUR ETF?
10.000 EUR × 3,20% × 0,7 (Teilfreistellung) = 224 EUR Vorabpauschale. Darauf: 26,375% Steuern = ca. 59 EUR. Fällig am 4. Januar 2027. Mit Freistellungsauftrag (1.000 EUR) ist das komplett gedeckt.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 EUR für Alleinstehende, 2.000 EUR für verheiratete Paare (seit 2023). Freistellungsauftrag beim Broker einrichten — sonst automatische Besteuerung ab dem ersten Euro.
Was ist der Unterschied zwischen ausschüttendem und thesaurierendem ETF steuerlich?
Ausschüttend: Steuern bei jeder Ausschüttung fällig. Thesaurierend: Vorabpauschale jährlich im Januar (für Vorjahr) + beim Verkauf. Beide nutzen Teilfreistellung 30%. Thesaurierende ETFs sind für langfristige Anleger etwas effizienter — weniger laufende Steuerzahlungen.
Können ETF-Verluste steuerlich verrechnet werden?
Ja — Verluste aus ETF-Verkäufen verrechnen mit Gewinnen desselben Jahres. Nicht verrechnete Verluste automatisch ins nächste Jahr vorgetragen. Kein Wash-Sale-Rule in Deutschland — Verluste realisieren und sofort identischen ETF kaufen ist erlaubt.
Was ist die Günstigerprüfung?
Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen. Finanzamt besteuert Kapitalerträge dann mit dem günstigeren persönlichen Steuersatz. Relevant für Rentner, Studenten und Geringverdiener.
🔗 Steuer- und ETF-Guides
⚠️ Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen Steuerberater für individuelle Fragen. Quellen: BMF-Schreiben 13.01.2026, BaFin, Bundesbank.