Vorabpauschale & Abgeltungsteuer 2026
Dieser Artikel nannte in früheren Versionen den Basiszins 2026 mit 2,53% — das war der Basiszins 2025. Das BMF hat den Basiszins für 2026 am 13. Januar 2026 auf 3,20% festgesetzt (Deutsche Bundesbank, 2. Januar 2026). Alle Rechenbeispiele wurden entsprechend aktualisiert. Quelle: BMF-Schreiben 13.01.2026.
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs — sie verhindert jahrzehntelanges Steuervermeiden. Der Broker bucht automatisch im Januar ab. Voraussetzung: Der ETF hatte im Vorjahr eine positive Wertentwicklung. Kein Gewinn = keine Vorabpauschale.
Schlüsselzahlen 2026 auf einen Blick
| Kennzahl | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Vorabpauschale Basiszins | 3.20% p.a. | BMF 13.01.2026 |
| Abgeltungsteuer | 25% | EStG |
| Solidaritätszuschlag | 5.5% auf die Steuer = 1.375% | SolzG |
| Gesamtbelastung | ~26.375% | EStG + SolzG |
| Teilfreistellung Aktien-ETF | 30% steuerfrei | InvStG § 20 |
| Effektive Steuerlast Aktien-ETF | ~18.46% | 26.375% x 70% |
| Sparerpauschbetrag Singles | 1.000 EUR p.a. | EStG § 20 Abs. 9 |
| Sparerpauschbetrag Ehepaare | 2.000 EUR p.a. | EStG § 20 Abs. 9 |
| Depot-Grenze 0 EUR Vorabpauschale | ~44.643 EUR (Singles) | 1.000 / (3.20% x 0.7) |
| Fälligkeitsdatum | 4. ✅ Januar 2027 | Für Steuer✅ ✅ Jahr 2026 |
Vorabpauschale berechnen — konkrete Formel und Beispiele
Formel: Vorabpauschale = Fondswert (01.01.) × 3,20% × 0,7 (Teilfreistellungsfaktor Aktien-ETF)
| Depotwert | Vorabpauschale | Freibetrag | Steuerpflichtig | Steuern im Januar |
|---|---|---|---|---|
| 10.000 EUR | 224 EUR | 1.000 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| 25.000 EUR | 560 EUR | 1.000 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| 44.643 EUR | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 0 EUR | 0 EUR (Grenze Singles) |
| 50.000 EUR | 1.120 EUR | 1.000 EUR | 120 EUR | 32 EUR |
| 100.000 EUR | 2.240 EUR | 1.000 EUR | 1.240 EUR | 327 EUR |
| 200.000 EUR | 4.480 EUR | 1.000 EUR | 3.480 EUR | 918 EUR |
Vorabpauschale = Fondswert × 3,20% × 0,7. Steuer = steuerpflichtiger Anteil × 26,375%. Fälligkeit: 4. Januar 2027.
Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der ETF-Anteile von der Steuerlast abgezogen. Das System ist fair: Du zahlst während der Haltedauer kleine Jahresbeträge, die beim Verkauf berücksichtigt werden.
Effektive Steuerlast im Vergleich
| Anlageform | Steuersatz nominal | Teilfreistellung | Effektive Steuerlast |
|---|---|---|---|
| Tagesgeld / Festgeld / Zinsen | 26.375% | 0% | 26.375% |
| Anleihen-ETF | 26.375% | 0% | 26.375% |
| Mischfonds-ETF (25-50% Aktien) | 26.375% | 15% | 22.42% |
| Aktien-ETF (MSCI World) | 26.375% | 30% | 18.46% |
Tagesgeld bei 2,50% (Scalable Capital) wird zu 26,375% besteuert → effektiv 1,84% netto. Ein Aktien-ETF-Gewinn von 7% wird nur zu 18,46% besteuert → effektiv 5,71% netto. Die Teilfreistellung ist ein echter steuerlicher Vorteil für langfristige ETF-Anleger.
Berechnungsschritte für Anleger
Tipps für Privatanleger
Bei mehreren Depots: Freibetrag anteilig nach Depotwert aufteilen. Depot 50.000 EUR + Depot 10.000 EUR: 833 EUR Freibetrag beim großen Depot, 167 EUR beim kleinen. Damit ist die gesamte Vorabpauschale von 1.120 EUR + 224 EUR = 1.344 EUR aufgeteilt — 344 EUR werden besteuert (91 EUR Steuer).
Vorabpauschale wird am 4. Januar 2027 automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht. Bei 100.000 EUR Depot: ca. 327 EUR. Bei 200.000 EUR Depot: ca. 918 EUR. Immer mindestens 300-1.000 EUR Cash je nach Depotgröße bereithalten. Ist das Konto leer, kann der Broker ETF-Anteile verkaufen.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Vorabpauschale für ETFs 2026 berechnet?
Formel: Depotwert (01.01.2026) × 3,20% × 0,7 (Teilfreistellungsfaktor). Beispiel: 10.000 EUR × 3,20% × 0,7 = 224 EUR Vorabpauschale → 0 EUR Steuern mit Freistellungsauftrag (unter 1.000 EUR). Bei 50.000 EUR: 1.120 EUR Vorabpauschale → 120 EUR steuerpflichtig → 32 EUR Steuern. Fällig am 4. Januar 2027.
Was ist der Basiszins für die Vorabpauschale 2026?
3,20% p.a. — festgelegt durch das BMF am 13. Januar 2026 (Deutsche Bundesbank, 2. Januar 2026). Deutlich höher als 2025 (2,53%). Historisch: 2024: 2,29%, 2023: 2,55%, 2022: 0,20%.
Welches Depot zahlt keine Vorabpauschale-Steuer?
Singles mit Freistellungsauftrag (1.000 EUR): Depot bis ca. 44.643 EUR (1.000 ÷ (3,20% × 0,7) = 44.643). Bei diesem Depotwert schöpft die Vorabpauschale exakt den Freibetrag aus. Ehepaare (2.000 EUR): bis ca. 89.286 EUR.
Was ist die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge bei ETFs?
Nominell 26,375% (25% + Soli). Für Aktien-ETFs greift die Teilfreistellung (30%) → effektive Steuerlast nur 18,46%. Tagesgeld und Zinsen haben keine Teilfreistellung → volle 26,375%.
Wann wird die Vorabpauschale-Steuer abgezogen?
Am 4. Januar 2027 für das Steuerjahr 2026 — automatisch durch den Broker vom Verrechnungskonto. Nur wenn der ETF 2026 im Wert gestiegen ist. Steuer wird beim späteren ETF-Verkauf angerechnet — keine Doppelbesteuerung.
Welche Vorteile bietet die Teilfreistellung?
30% der Erträge aus Aktien-ETFs sind steuerfrei. Effektive Steuerlast: 18,46% statt 26,375%. Gilt für Vorabpauschale, Ausschüttungen und Verkaufsgewinne. Aktien-ETFs sind steuerlich effizienter als Zinserträge.
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⚠️ Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Quellen: BMF-Schreiben 13.01.2026, BaFin, Bundesbank. Stand: Juni 2026.