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Vorabpauschale ETF 2026: Grundlagen, Steuer & Rechner

4 Min Lesezeit
Aktualisiert 24. Juni 2026
Vorabpauschale ETF 2026: Diese steuerliche Regelung gilt seit 2018 für alle thesaurierenden Fonds in Deutschland. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 % (BMF, 13.01.2026) — die Steuer wird automatisch Anfang Januar 2027 abgebucht. Kein Wertzuwachs = keine Vorabpauschale.
3,20 %
Basiszins 2026
BMF-Bekanntmachung vom 13.01.2026
▲ positiv
30 %
Teilfreistellung Aktien-ETF
Nur 70 % des Basisertrags steuerpflichtig
▲ positiv
1.000 EUR
Sparerpauschbetrag
2.000 EUR für gemeinsam Veranlagte
▲ positiv
Jan. 2027
Abbuchung Steuerjahr 2026
Erster Werktag Januar 2027

Was ist die Vorabpauschale und warum gibt es sie?

Hintergrund: Investmentsteuerreformgesetz 2018

Die Vorabpauschale wurde durch das Investmentsteuerreformgesetz 2018 eingeführt. Vor der Reform gab es erhebliche steuerliche Unterschiede zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs. Die Vorabpauschale schafft Ausgleich: Anleger in thesaurierende Fonds zahlen eine jährliche Mindeststeuer als Vorauszahlung — die beim späteren Verkauf vollständig angerechnet wird. Es entsteht keine Doppelbesteuerung.

Unterschied: Thesaurierende vs. ausschüttende ETFs

Thesaurierende vs. ausschüttende ETFs im Steuervergleich
MerkmalThesaurierendAusschüttend
ErtragsverwendungReinvestition im FondsAuszahlung an Anleger
Steuer auf laufende ErträgeVorabpauschale (jährlich)Direkt bei Ausschüttung
Steuerstundungseffekt✅ Ja (Zinseszins-Vorteil)❌ Nein
Teilfreistellung Aktien-ETF30 %30 %
Aufwand bei dt. BrokerVollautomatischVollautomatisch

Berechnung der Vorabpauschale: Schritt für Schritt 2026

ℹ️ Die 4-Schritte-Formel
Schritt 1 — Basisertrag: Fondswert (01.01.2026) × 3,20 % × 0,7. Schritt 2 — Vorabpauschale: Minimum aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung 2026. Bei Verlust oder 0 Wertzuwachs: keine Vorabpauschale. Schritt 3 — Teilfreistellung: Aktien-ETF 30 % steuerfrei → 70 % steuerpflichtig. Schritt 4 — Steuer: Steuerpflichtiger Anteil × 26,375 % (25 % KapESt + 5,5 % Soli). Quelle: BMF, InvStG §18.

Bezug auf Ausschüttungen

Bei ausschüttenden ETFs wird die Vorabpauschale um die bereits besteuerten Ausschüttungen des Jahres gekürzt. Hat ein ausschüttender ETF im Jahr bereits Dividenden ausgezahlt, die den Basisertrag übersteigen, fällt keine zusätzliche Vorabpauschale an.

Wie viel Steuer zahlt man auf die Vorabpauschale?

Vollständiges Steuerbeispiel: 10.000 € Aktien-ETF (2026)
SchrittBerechnungErgebnis
Basisertrag10.000 € × 3,20 % × 0,7224,00 €
Vorabpauschale (bei Gewinn > 224 €)Min(224 €; Wertsteigerung)224,00 €
Teilfreistellung 30 %224 € × 70 %156,80 €
Abgeltungsteuer 25 %156,80 € × 25 %39,20 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %39,20 € × 5,5 %2,16 €
Steuer gesamt41,36 €

Sparerpauschbetrag nutzen

Wer seinen Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft hat (1.000 € Singles / 2.000 € Ehepaare), zahlt keine Steuer auf die Vorabpauschale — der Betrag wird einfach vom verfügbaren Freibetrag abgezogen. Freistellungsauftrag rechtzeitig bei deiner Depotbank einrichten.

Vor- und Nachteile der Vorabpauschale

Vorteile für Anleger

Die Vorabpauschale schafft steuerliche Gleichbehandlung zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs. Für Anleger bedeutet sie Planbarkeit: Die jährliche Steuerlast ist im Voraus berechenbar. Bei deutschen Brokern läuft alles vollautomatisch — kein manueller Aufwand. Und der entscheidende Punkt: Die gezahlte Steuer wird beim Verkauf vollständig angerechnet — sie ist eine Vorauszahlung, kein Verlust.

Nachteile

Der einzige echte Nachteil ist der Liquiditätsabfluss im Januar: Das Geld verlässt das Verrechnungskonto, ohne dass der ETF verkauft wird. Wer kein Cash-Polster bereithält, riskiert einen Kontoüberzug. Kein Nachteil hingegen ist die Besteuerung bei negativen Renditen — denn die Vorabpauschale ist gesetzlich auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt: kein Gewinn = keine Vorabpauschale.

Häufige Irrtümer bei der Vorabpauschale

⚠️ Die 4 häufigsten Irrtümer
Irrtum 1 — Vorabpauschale nur beim Verkauf fällig: Falsch. Sie wird jährlich Anfang Januar des Folgejahres automatisch abgebucht, unabhängig vom Verkauf. Irrtum 2 — Bei Kursverlusten trotzdem zahlen: Falsch. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt — bei negativer Rendite: 0 €. Irrtum 3 — Basisertrag = Steuer: Falsch. 10.000 € × 3,20 % × 0,7 = 224 € ist der Basisertrag. Die tatsächliche Steuer beträgt nach Teilfreistellung ca. 41 €. Irrtum 4 — Doppelbesteuerung beim Verkauf: Falsch. Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vollständig angerechnet.

Kostenloser Vorabpauschale-Rechner 2026

🧮 Vorabpauschale Rechner 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Vorabpauschale?

Eine jährliche Mindeststeuer auf thesaurierende ETFs, seit 2018 im InvStG verankert. Sie ist eine Vorauszahlung — beim Verkauf des ETF wird sie vollständig angerechnet. Keine Doppelbesteuerung.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Fondswert × 3,20 % × 0,7 = Basisertrag → Minimum mit tatsächlicher Wertsteigerung → Teilfreistellung (30 % bei Aktien-ETF) → × 26,375 % Steuer. Bei 10.000 € Aktien-ETF: ca. 41 € (wenn FSA ausgeschöpft).

Welche Steuer gilt auf die Vorabpauschale?

25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 % gesamt. Kirchensteuer kommt ggf. hinzu. Bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 €) ist keine Steuer fällig.

Fällt Vorabpauschale auch bei negativen Renditen an?

Nein. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt. Bei Kursverlust oder Nullrendite: keine Vorabpauschale, egal wie hoch der Basiszins ist.

Wann wird die Vorabpauschale 2026 abgebucht?

Die Steuer für Steuerjahr 2026 wird am ersten Werktag Januar 2027 automatisch abgebucht — bei deutschen Brokern vollautomatisch, kein Handlungsbedarf.

Was sind häufige Fehler bei der Vorabpauschale?

Basisertrag mit Steuer verwechseln, Teilfreistellung vergessen, keinen Freistellungsauftrag einrichten, Steuerjahr und Abbuchungsjahr verwechseln, und fälschlicherweise glauben, bei Verlusten trotzdem zahlen zu müssen.

 


 

Video: Vorabpauschale ETF einfach erklärt — Steuern & Tipps 2026

📋 Fazit
Vorabpauschale ETF 2026: Mindeststeuer auf thesaurierende ETFs seit 2018. Basiszins 3,20 % — Abbuchung Anfang Januar 2027. Kein Wertzuwachs = keine Vorabpauschale. Aktien-ETF: 30 % Teilfreistellung → ca. 41 € Steuer pro 10.000 € (bei ausgeschöpftem FSA). Freistellungsauftrag bis 1.000 € (2.000 € Ehepaare) schützt vollständig. Bei deutschen Brokern vollautomatisch. Vorabpauschale ist Vorauszahlung — beim Verkauf vollständig angerechnet.

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⚠️ Hinweis: Stand: Juni 2026. Quellen: BMF, InvStG §18, finanztip.de, stiftung-warentest.de. Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen BaFin-registrierten Finanzberater vor jeder Anlageentscheidung.

Klaus Bergmann
Über den Autor
Klaus Bergmann
Ehemaliger Vermögensberater mit 20 Jahren Erfahrung bei einer deutschen Privatbank. Heute teile ich unabhängige Finanzratgeber zu ETFs, Steuern und Vermögensaufbau — ohne Bankenjargon, nur ehrliche Einschätzungen.