Was ist die Vorabpauschale und warum gibt es sie?
Hintergrund: Investmentsteuerreformgesetz 2018
Die Vorabpauschale wurde durch das Investmentsteuerreformgesetz 2018 eingeführt. Vor der Reform gab es erhebliche steuerliche Unterschiede zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs. Die Vorabpauschale schafft Ausgleich: Anleger in thesaurierende Fonds zahlen eine jährliche Mindeststeuer als Vorauszahlung — die beim späteren Verkauf vollständig angerechnet wird. Es entsteht keine Doppelbesteuerung.
Unterschied: Thesaurierende vs. ausschüttende ETFs
| Merkmal | Thesaurierend | Ausschüttend |
|---|---|---|
| Ertragsverwendung | Reinvestition im Fonds | Auszahlung an Anleger |
| Steuer auf laufende Erträge | Vorabpauschale (jährlich) | Direkt bei Ausschüttung |
| Steuerstundungseffekt | ✅ Ja (Zinseszins-Vorteil) | ❌ Nein |
| Teilfreistellung Aktien-ETF | 30 % | 30 % |
| Aufwand bei dt. Broker | Vollautomatisch | Vollautomatisch |
Berechnung der Vorabpauschale: Schritt für Schritt 2026
Bezug auf Ausschüttungen
Bei ausschüttenden ETFs wird die Vorabpauschale um die bereits besteuerten Ausschüttungen des Jahres gekürzt. Hat ein ausschüttender ETF im Jahr bereits Dividenden ausgezahlt, die den Basisertrag übersteigen, fällt keine zusätzliche Vorabpauschale an.
Wie viel Steuer zahlt man auf die Vorabpauschale?
| Schritt | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Basisertrag | 10.000 € × 3,20 % × 0,7 | 224,00 € |
| Vorabpauschale (bei Gewinn > 224 €) | Min(224 €; Wertsteigerung) | 224,00 € |
| Teilfreistellung 30 % | 224 € × 70 % | 156,80 € |
| Abgeltungsteuer 25 % | 156,80 € × 25 % | 39,20 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | 39,20 € × 5,5 % | 2,16 € |
| Steuer gesamt | 41,36 € |
Sparerpauschbetrag nutzen
Wer seinen Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft hat (1.000 € Singles / 2.000 € Ehepaare), zahlt keine Steuer auf die Vorabpauschale — der Betrag wird einfach vom verfügbaren Freibetrag abgezogen. Freistellungsauftrag rechtzeitig bei deiner Depotbank einrichten.
Vor- und Nachteile der Vorabpauschale
Vorteile für Anleger
Die Vorabpauschale schafft steuerliche Gleichbehandlung zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs. Für Anleger bedeutet sie Planbarkeit: Die jährliche Steuerlast ist im Voraus berechenbar. Bei deutschen Brokern läuft alles vollautomatisch — kein manueller Aufwand. Und der entscheidende Punkt: Die gezahlte Steuer wird beim Verkauf vollständig angerechnet — sie ist eine Vorauszahlung, kein Verlust.
Nachteile
Der einzige echte Nachteil ist der Liquiditätsabfluss im Januar: Das Geld verlässt das Verrechnungskonto, ohne dass der ETF verkauft wird. Wer kein Cash-Polster bereithält, riskiert einen Kontoüberzug. Kein Nachteil hingegen ist die Besteuerung bei negativen Renditen — denn die Vorabpauschale ist gesetzlich auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt: kein Gewinn = keine Vorabpauschale.
Häufige Irrtümer bei der Vorabpauschale
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Häufig gestellte Fragen
Was ist die Vorabpauschale?
Eine jährliche Mindeststeuer auf thesaurierende ETFs, seit 2018 im InvStG verankert. Sie ist eine Vorauszahlung — beim Verkauf des ETF wird sie vollständig angerechnet. Keine Doppelbesteuerung.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Fondswert × 3,20 % × 0,7 = Basisertrag → Minimum mit tatsächlicher Wertsteigerung → Teilfreistellung (30 % bei Aktien-ETF) → × 26,375 % Steuer. Bei 10.000 € Aktien-ETF: ca. 41 € (wenn FSA ausgeschöpft).
Welche Steuer gilt auf die Vorabpauschale?
25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 % gesamt. Kirchensteuer kommt ggf. hinzu. Bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 €) ist keine Steuer fällig.
Fällt Vorabpauschale auch bei negativen Renditen an?
Nein. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt. Bei Kursverlust oder Nullrendite: keine Vorabpauschale, egal wie hoch der Basiszins ist.
Wann wird die Vorabpauschale 2026 abgebucht?
Die Steuer für Steuerjahr 2026 wird am ersten Werktag Januar 2027 automatisch abgebucht — bei deutschen Brokern vollautomatisch, kein Handlungsbedarf.
Was sind häufige Fehler bei der Vorabpauschale?
Basisertrag mit Steuer verwechseln, Teilfreistellung vergessen, keinen Freistellungsauftrag einrichten, Steuerjahr und Abbuchungsjahr verwechseln, und fälschlicherweise glauben, bei Verlusten trotzdem zahlen zu müssen.
Video: Vorabpauschale ETF einfach erklärt — Steuern & Tipps 2026
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⚠️ Hinweis: Stand: Juni 2026. Quellen: BMF, InvStG §18, finanztip.de, stiftung-warentest.de. Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen BaFin-registrierten Finanzberater vor jeder Anlageentscheidung.